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   OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09   

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https://dejure.org/2009,6910
OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09 (https://dejure.org/2009,6910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2009 - 9 WF 261/09 (https://dejure.org/2009,6910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 9 WF 261/09 (https://dejure.org/2009,6910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Dabei besteht kein gesetzliches Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass eine Priorität für die gemeinsame Sorge bestünde und die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nur in Ausnahmefällen in Betracht käme (BGH, NJW 2000, 203; FamRZ 2008, 592).

    Zutreffend - wenn auch ohne ausdrückliche Ausführungen dazu - ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03

    Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Bei einem jüngeren Kind ist der erklärte Kindeswille nicht als allein ausreichendes Indiz für die Stärke der emotionalen Bindung zu dem betreffenden Elternteil anzusehen, es ist vielmehr auf Grund anderer Anzeichen und Umstände die Autonomie der Willensbildung zu überprüfen (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671 Rz 78 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; Senat, FamRZ 2008, 1472; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 17 UF 151/06

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Bei einem jüngeren Kind ist der erklärte Kindeswille nicht als allein ausreichendes Indiz für die Stärke der emotionalen Bindung zu dem betreffenden Elternteil anzusehen, es ist vielmehr auf Grund anderer Anzeichen und Umstände die Autonomie der Willensbildung zu überprüfen (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671 Rz 78 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; Senat, FamRZ 2008, 1472; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Bei einem jüngeren Kind ist der erklärte Kindeswille nicht als allein ausreichendes Indiz für die Stärke der emotionalen Bindung zu dem betreffenden Elternteil anzusehen, es ist vielmehr auf Grund anderer Anzeichen und Umstände die Autonomie der Willensbildung zu überprüfen (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671 Rz 78 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; Senat, FamRZ 2008, 1472; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Dabei besteht kein gesetzliches Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass eine Priorität für die gemeinsame Sorge bestünde und die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nur in Ausnahmefällen in Betracht käme (BGH, NJW 2000, 203; FamRZ 2008, 592).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Die Beurteilung des Kindeswohls hat sich im Rahmen einer - auch vorläufigen - Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindung des Kindes an seine Eltern und sonstige Bezugspersonen sowie am geäußerten Kindeswillen zu orientieren (BGH, FamRZ 1990, 392).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Die elterliche Sorge soll demjenigen Elternteil übertragen werden, der in Gegenwart und überschaubarer Zukunft besser als der andere Elternteil zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und der als (für Teilbereiche) Alleinsorgeberechtigter dem Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungschancen vermitteln und mehr an Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit geben kann (BVerfG, FamRZ 1981, 124; BGH, FamRZ 1985, 169).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Die elterliche Sorge soll demjenigen Elternteil übertragen werden, der in Gegenwart und überschaubarer Zukunft besser als der andere Elternteil zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und der als (für Teilbereiche) Alleinsorgeberechtigter dem Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungschancen vermitteln und mehr an Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit geben kann (BVerfG, FamRZ 1981, 124; BGH, FamRZ 1985, 169).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Zutreffend - wenn auch ohne ausdrückliche Ausführungen dazu - ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09
    Zutreffend - wenn auch ohne ausdrückliche Ausführungen dazu - ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzt (BVerfG, FamRZ 2004, 354; FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592).
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